Info & Allgemeines: Gewerbepark Nürnberg Feucht

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Info & Allgemeines

Die Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH ist die gemeinsame Tochter der Gemeindewerke Feucht Holding GmbH, der N-ERGIE AG der Stadt Nürnberg und der Gemeindewerke Wendelstein. Gegründet mit dem Ziel, den Aufbau des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht durch die Sicherstellung der Grundversorgung erfolgreich zu gestalten und so den Wirtschaftsstandort zu fördern.

Wir liefern unseren Kunden Strom, Erdgas und Wasser und sorgen für eine zuverlässige Abwasserentsorgung. Auch die Telekommunikationstechnik gehört zu unserem Metier. Wir gewährleisten ein hohes Maß an Versorgungssicherheit. Neue zuverlässige und preiswerte Technologien im Neubau- und Instandhaltungsbereich werden konsequent genutzt. Bei Störungen sind wir rund um die Uhr für Sie da.

Wir verstehen uns als kompetenter und leistungsstarker Partner bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Versorgungskonzepte. Wir bieten umfassende Informationen, gezielte Beratung und kreative Lösungen. Wir helfen unseren Kunden, ihren Bedarf an Wärme, Kraft, Licht und Wasser zu optimieren. Dabei stützen wir uns auf Erfahrung und Kompetenz unserer Anteilseigner.

Die Bedürfnisse und Anforderungen der Unternehmen im Gewerbepark Nürnberg-Feucht bestimmen unser Handeln. Deswegen streben wir einen konstruktiven Dialog an. Wir erbringen unsere Leistungen sicher, zu fairen Preisen und umweltschonend.

Betreuung rund um die Uhr und kompetenter Service gehören für uns zu den Selbstverständlichkeiten der Kundenbetreuung. Damit Sie sich um die wirklich wichtigen Dinge kümmern können: Um Ihr Kerngeschäft.

Unsere Kundenberatung steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar.

Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden

Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden


Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energie- preise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die zwei vorangegangenen Monate Januar und Februar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig mit einem persönlichen Anschreiben darüber informieren, wie sich die Entlastungsbeträge konkret auswirken.
 

Eine hohe Auslastung und die erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.


Ende Dezember 2022 wurden die umfangreichen Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig beschlossen. Seitdem arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung der IT-Prozesse zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Voraussichtlich erhalten Sie diese in der ersten Monatshälfte März.
Unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens werden unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremsen profitieren.

 

Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden: Sie erhalten die Entlastungen automatisch und brauchen sich um nichts zu kümmern.

 

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

für Strom:                 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Gas:                     12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Fernwärme:          9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh).  


Die stark gestiegenen Energiepreise sind eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Nutzen Sie unsere hilfreichen Tipps zum Energiesparen auf unserer Internetseite  oder auf den Seiten von Sparen was geht.

In diesem Erklärvideo (Quelle: www.bdew.de) werden die Zusammenhänge nochmals veranschaulicht.