Stromnetz
Nachstehend finden Sie Informationen rund um das Stromnetz der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH.
Netzanschluss
Preisblatt Baukostenzuschuss
Zur Ermittlung der Anschlusskosten wenden Sie sich bitte an uns.
Technische Mindestanforderungen
- TAB Niederspannung BDEW gültig ab 27.04.2019 (PDF-Datei)
- VBEW-Hinweise zur TAB 2019 (PDF-Datei)
- Ergänzungen und Erläuterungen zur VDE-Anwendungsregel (PDF-Datei)
- Ergänzende Bedingungen zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019 (PDF-Datei)
- Technische Mindestanforderungen (PDF-Datei)
Eigenerzeugungsanlagen
- Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (PDF-Datei)
- Ergänzende Hinweise zur Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (PDF-Datei)
- Zählung bei Erzeugungsanlagen VBEW (PDF-Datei)
- Wandlerzählung bei Eigenerzeugungsanlagen (PDF-Datei)
- Merkblatt zur VBDE-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" (PDF-Datei)
- Formulare E1-E9 zu Erzeugungsanlagen (PDF-Datei)
Telekommunikationsanlagen
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
- Niederspannungsanschlussverordnung (PDF-Datei)
- Ergänzende Bedingungen zur NAV (PDF-Datei)
- Netzanschlussvertrag in der Niederspannung (PDF-Datei)
- Netznutzungsvertrag in der Niederspannung (PDF-Datei)
- BKZ für Hausanschlüsse in der Niederspannung.
Zur Ermittlung der Anschlusskosten wenden Sie sich bitte an uns.
Fertigmeldungen
Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang:
Sperrauftrag BK6-20-160
Kommunikationsdatenblatt BK6-20-160
Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag BK6-20-160
Der Netznutzungsvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte.
Der Vertrag wird zwischen dem Netznutzer- Lieferanten oder Letztverbraucher - und dem Netzbetreiber geschlossen.
- Vertragsmuster Lieferantenrahmenvertrag (PDF-Datei)
- EDI Rahmenvertrag (PDF-Datei)
- Kontaktdatenblatt (XLSX-Datei)
- Sperrauftrag (XLSX-Datei)
- Niederspannungsverordnung – NAV (PDF-Datei)
- Zertifikate gültig vom 16.11.2020 bis 17.11.2023
- Nachfolgend können Sie unsere Public Keys für die Marktkommunikation herunterladen. GNF Netz und GNF Vertrieb
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF-Datei)
- Anlage Technische Mindestanforderungen (PDF-Datei) Netzentgelte gültig ab 01.01.2022
Netzentgelte gültig ab 01.01.2023
- Preise für Netznutzung und Messstellenbetrieb (PDF-Datei)
- Weitere Entgelte (PDF-Datei)
- Elektronisches Preisblatt
Netzentgelte gültig ab 01.01.2022
- Preise für Netznutzung und Messstellenbetrieb (PDF-Datei)
- Weitere Entgelte (PDF-Datei)
- Elektronisches Preisblatt
Netzentgelte gültig ab 01.01.2021
Netzentgelte gültig ab 01.01.2020
Feststellung der Grundversorgung
01.01.2022 – 31.12.2024
Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist der Vertrieb der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH.
01.01.2019 – 31.12.2021
Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist der Vertrieb der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH.
01.01.2016 – 31.12.2018
Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 ist der Vertrieb der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH.
Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte (PDF-Datei) nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG).
Sonderformen der Netznutzung
Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 1 StromNEV
Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs.1 Satz 1 StromNEV vereinbart.
Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Letztverbraucher, die ein besonderes - in der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) näher spezifiziertes - Abnahmeverhalten aufweisen, haben den Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Anzeige bei der Regulierungsbehörde (BNetzA).
Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs.1 Satz 2 StromNEV vereinbart.
Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 3 StromNEV
Letztverbraucher, die sämtliche Betriebsmittel in einer Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzen, haben Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Festlegung eines angemessenen Entgelts.
Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel. Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs.1 Satz 3 StromNEV vereinbart.
Differenzmengen
Bilanzausgleich bzw. Mehr-/Mindermengenausgleich für Kunden ohne Leistungsmessung im Niederspannungsnetz
Für Kunden ohne Leistungsmessung wird der Bilanzausgleich derzeit von der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH übernommen. Der Mehr- bzw. Minderverbrauch des Kunden wird im Nachhinein ermittelt (Jahresabrechnung). Zum Bezugspreis für Mehrverbrauch (reiner Energiepreis) kommt das Netznutzungsentgelt hinzu.
Die Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH ist nach § 12 Abs. 3 StromNZV nicht zur Führung eines Differenzbilanzkreises verpflichtet.
EEG Einspeisungen
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen. Hier der Link zu unserem Übertragungsnetzbetreiber.
Lastprofile
- BDF Bandprofil
- G0F Gewerbe allgemein
- G1F Gewerbe werktags 8-18
- G2F Gewerbe Mehrverbrauch Abend
- G3F Gewerbe durchlaufend
- G4F Laden/ Friseur
- G5F Bäckerei mit Backstube vdew
- G6F Wochenendbetrieb
- H0F Haushalt vdew
- L0F Landwirtschaftsbetriebe
- L1F Landwirtschaft mit Milch/ und Nebenerwerb Tier
- L2F Übrige Landwirtschaftsbetriebe
- HZ0 Speicherheizung getrennt
- HZ2 Wärmepumpe / Direktheizung