Stromnetz: Gewerbepark Nürnberg Feucht

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Nachstehend finden Sie Informationen rund um das Stromnetz der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH.

Netzanschluss

Preisblatt Baukostenzuschuss

Zur Ermittlung der Anschlusskosten wenden Sie sich bitte an uns.

Technische Mindestanforderungen

Eigenerzeugungsanlagen

Telekommunikationsanlagen

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Fertigmeldungen

    Netzzugang / Entgelte

    Bedingungen Netzzugang:

    Sperrauftrag BK6-20-160

    Kommunikationsdatenblatt BK6-20-160

    Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag BK6-20-160

    Der Netznutzungsvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte.

    Der Vertrag wird zwischen dem Netznutzer- Lieferanten oder Letztverbraucher - und dem Netzbetreiber geschlossen.

     

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2024

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2023

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2022

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2021

    Netzentgelte gültig ab 01.01.2020

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    Feststellung der Grundversorgung

    01.01.2022 – 31.12.2024

    Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist der Vertrieb der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH.

    01.01.2019 – 31.12.2021

    Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist der Vertrieb der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH.

    01.01.2016 – 31.12.2018

    Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 ist der Vertrieb der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH.

    Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte

    Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte (PDF-Dokument, 242,09 KB, 11.02.2021) nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG).

    Sonderformen der Netznutzung

    Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 1 StromNEV

    Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs.1 Satz 1 StromNEV vereinbart. 

    Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 StromNEV

    Letztverbraucher, die ein besonderes - in der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) näher spezifiziertes - Abnahmeverhalten aufweisen, haben den Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Anzeige bei der Regulierungsbehörde (BNetzA).

    Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs.1 Satz 2 StromNEV vereinbart.  

    Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 3 StromNEV

    Letztverbraucher, die sämtliche Betriebsmittel in einer Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzen, haben Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Festlegung eines angemessenen Entgelts. 

    Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel. Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs.1 Satz 3 StromNEV vereinbart.

    Differenzmengen

    Bilanzausgleich bzw. Mehr-/Mindermengenausgleich für Kunden ohne Leistungsmessung im Niederspannungsnetz

    Für Kunden ohne Leistungsmessung wird der Bilanzausgleich derzeit von der Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH übernommen. Der Mehr- bzw. Minderverbrauch des Kunden wird im Nachhinein ermittelt (Jahresabrechnung). Zum Bezugspreis für Mehrverbrauch (reiner Energiepreis) kommt das Netznutzungsentgelt hinzu.

    Die Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH ist nach § 12 Abs. 3 StromNZV nicht zur Führung eines Differenzbilanzkreises verpflichtet.

    EEG Einspeisungen

    Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen. Hier der Link zu unserem Übertragungsnetzbetreiber.

    Lastprofile

    • BDF Bandprofil
    • G0F Gewerbe allgemein
    • G1F Gewerbe werktags  8-18
    • G2F Gewerbe Mehrverbrauch Abend
    • G3F Gewerbe durchlaufend
    • G4F Laden/ Friseur
    • G5F Bäckerei mit Backstube vdew
    • G6F Wochenendbetrieb
    • H0F Haushalt vdew
    • L0F Landwirtschaftsbetriebe
    • L1F Landwirtschaft mit Milch/ und Nebenerwerb Tier
    • L2F Übrige Landwirtschaftsbetriebe
    • HZ0 Speicherheizung getrennt
    • HZ2 Wärmepumpe / Direktheizung

    Netzstrukturdaten